Wir sorgen für Ihre Sicherheit!

Eine Sicherheitswache (=Brandsicherheitswache) ist ein Einsatzdienst, den unsere Feuerwehr bei bestimmten Anlässen vor Ort leistet (z. B. bei Veranstaltungen), um bei Schadenseintritt eine Menschenrettung durchzuführen, schnellstmöglich zu alarmieren, wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten und die alarmierten Feuerwehr-Einsatzkräfte über die Lage zu informieren und vor Ort einzuweisen. Veranstalter ist die juristische Person oder der rechtliche Vertreter welche die Veranstaltung durchführt bzw. anmeldet.

Sicherheitswachen können als Pflichtaufgabe nach Art. 4 Abs. 2 BayFwG oder als freiwillige Aufgabe nach Art. 4 Abs. 3 BayFwG von gemeindlichen Feuerwehren wahrgenommen werden. Zu den Pflichtaufgaben gehört das Stellen einer Sicherheitswache, wenn sie entweder von der Gemeinde angeordnet ist oder aufgrund einschlägiger Vorschriften (z. B. VStättV, FIBauR…) vorgeschrieben ist und rechtzeitig beantragt wurde. Als Pflichtaufgabe kann die Stellung grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Sicherheitswachen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, zählen zu den freiwilligen Aufgaben.